Beratung zum Datenschutz

Seit 25. Mai 2018 gilt die Datenschutz Grundverordnung!

Die Erfüllung der dort definierten gesetzlichen Anforderungen zum Schutz der personenbezogenen Daten ist nicht nur Pflicht für alle Verantwortlichen (Verarbeiter von Daten) und Auftragsverarbeiter, sondern auch Voraussetzung für ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen Kunden und Lieferanten aber auch zwischen Personen, Unternehmen, Behörden und Institutionen.

Unter anderem gelten folgende Pflichten für Verantwortliche und Auftragsverarbeiter:

  • Datenschutz durch Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen
  • Erstellung und regelmäßige Aktualisierung eines Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten
  • Risikobewertungen und gegebenenfalls Datenschutz-Folgenabschätzungen
  • Prozesse zur Behandlung von Datenschutzverletzungen
  • Informationspflichten
  • Schulungspflichten für das Personal

Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung können neben kostspieligen organisatorischen Unannehmlichkeiten auch empfindliche Strafen seitens der Datenschutzbehörde mit sich bringen.

Als zertifizierter Datenschutzbeauftragter habe ich Erfahrung in der praktischen Umsetzung von organisatorischen Maßnahmen zur Erfüllung der Pflichten im Sinne der Datenschutz Grundverordnung.

Ich kann Sie unter anderem unterstützen bei der

  • Erstellung von Datenschutzrichtlinien
  • Erstellung von Verarbeitungsverzeichnissen
  • Definition von Prozessen zur Erfüllung der Informationspflichten
  • Kommunikation mit Betroffenen bei Datenschutz-Verletzungen
  • Risikobewertung und Folgenabschätzung
  • Vertragsgestaltung mit Auftragsverarbeitern
  • Einbindung von Experten zu technischen Fragen und von Juristen

Kontaktieren Sie mich!

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